1. Definition

    1. „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. „Besteller“ bezeichnet einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, der als Auftraggeber Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Kassensystemen bezieht.
    3. „Lieferungen“ können Kassensysteme und sonstige Hard- und Softwarekomponenten sein.
    4. „Leistungen“ können Dienstleistungen wie Installation, Einrichtung oder Reparatur von Kassensystemen sein.
    5. „Auftrag“ bezeichnet das Angebot von POS-tec auf Grundlage dieser AGB, das vom Besteller angenommen wird.
    6. „Vorbehaltsware“ bezeichnet Lieferungen, die noch nicht vollständig bezahlt wurden; das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
  2. Geltung der AGB

    1. Diese AGB gelten für alle Aufträge des Bestellers bei POS-tec über Lieferung und Leistungen im Zusammenhang mit Kassensystemen, auch für alle künftigen Aufträge.
    2. AGB oder Einkaufsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung.
    3. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren und gelten nur für den jeweiligen Auftrag.
  3. Umfang und Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen

    1. Der Umfang und die Beschaffenheit ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und dessen Anlagen.
    2. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen erfordern gesonderte Vereinbarungen und sind zusätzlich zu vergüten.
    3. POS-tec kann Dritte als Sublieferanten oder Subunternehmer einschalten, bleibt aber verantwortlich.
  4. Mitwirkung des Bestellers

    1. Der Besteller erfüllt die Mitwirkungspflichten auf eigene Verantwortung und Kosten.
    2. Der Besteller stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit.
    3. Der Besteller testet Lieferungen und Leistungen unverzüglich und meldet Mängel exakt.
    4. Der Besteller gewährt Zugang zu Gebäuden, Systemen und Netzen.
    5. Der Besteller stellt geeignetes Personal für die Erbringung der Leistungen bereit.
  5. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Preise und Abrechnung richten sich nach dem Auftrag.
    2. Lieferungen und Leistungen werden nach Versendung oder Übergabe in Rechnung gestellt.
    3. Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; Transportkosten trägt der Besteller.
    4. Skontoabzug bedarf besonderer Vereinbarung.
    5. Zahlungsfrist: 14 Tage ab Rechnungseingang.
    6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig.
    7. Zurückbehaltungsrecht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  6. Gefährdung des Zahlungsanspruchs, Rücktrittsrecht

    1. Bei Gefährdung des Zahlungsanspruchs kann POS-tec die Lieferung verweigern oder Rücktritt erklären.
    2. Der Besteller gestattet POS-tec, Lieferungen bei Rücktritt abzuholen.
  7. Lieferungen, Gefahrenübergang, höhere Gewalt

    1. Gefahrübergang bei Versendung an den Besteller oder Dritte.
    2. Gefahrübergang bei Übergabe der Lieferung.
    3. Gefahrübergang bei Annahmeverzug des Bestellers.
    4. POS-tec ist zu Teillieferungen berechtigt.
    5. Lieferfristen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung und Erfüllung der Mitwirkungspflichten.
    6. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik) wird der Besteller informiert; Rücktritt möglich.
  8. Abnahme

    1. Werkleistungen unterliegen der Abnahme durch den Besteller.
    2. Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller innerhalb von 2 Wochen keine Mängel rügt.
    3. Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller die Leistungen produktiv nutzt.
    4. POS-tec kann Teilleistungen zur Abnahme bereitstellen.
  9. Rechte des Bestellers bei Mängeln

    1. Beschaffenheitsmerkmale ergeben sich aus dem Auftrag und dessen Anlagen.
    2. Der Besteller muss offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Kalendertagen anzeigen.
    3. Bei unterbliebener Mängelanzeige entfällt die Mängelhaftung.
    4. POS-tec kann zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen; drei Nacherfüllungsversuche sind hinzunehmen.
    5. Rücktritt oder Minderung erst nach gescheiterter Nachbesserung.
    6. Bei Überzahlung nach Minderung hat der Besteller Anspruch auf Rückzahlung.
    7. Schadensersatzansprüche nur unter den Voraussetzungen von Nr. 10.
    8. Weitergehende gesetzliche Mängelrechte sind ausgeschlossen.
    9. Keine Mängelhaftung bei unsachgemäßem Gebrauch, Transport oder Lagerung durch den Besteller.
    10. Mängelrechte entfallen bei Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungshinweise.
    11. Unberechtigte Mängelrügen sind zu vergüten.
    12. Mängelrechte verjähren nach einem Jahr ab Empfang der Lieferung/Leistung.
    13. POS-tec übernimmt keine Garantieleistungen auf Funktionalität und Einbau von Fremdhardware oder bereits vorhandener Hardware, die nicht von POS-tec bezogen wurde.
  10. Haftung

    1. Unbegrenzte Haftung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
    3. Unbegrenzte Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    4. Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
    5. Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren.
    6. Gesetzliche Produkthaftung bleibt unberührt.
    7. Der Besteller muss regelmäßig Daten sichern; Haftung bei Datenverlust ist ausgeschlossen, wenn der Besteller dies unterlässt.
  11. Nutzungsrechte, Nutzungsrechtsvorbehalt

    1. Nutzungsrechte an der Software bestimmen sich nach den Lizenzbedingungen des Herstellers.
    2. Bis zur vollständigen Zahlung behält POS-tec alle Nutzungsrechte vor.
  12. Eigentumsvorbehalt

    1. Eigentum an Vorbehaltsware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
    2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware veräußern oder verarbeiten; POS-tec erwirbt Miteigentum.
    3. Der Besteller tritt Forderungen aus der Weiterveräußerung an POS-tec ab.
    4. Keine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ohne Zustimmung.
    5. Der Besteller verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware.
    6. Der Besteller muss die Vorbehaltsware gegen Diebstahl und Wasserschäden versichern.
    7. Bei Pfändung ist POS-tec unverzüglich zu informieren.
  13. Abholung, Entsorgung auf Kosten des Bestellers

    1. Der Besteller liefert und holt Reparaturgegenstände unverzüglich ab.
    2. Bei Nichtabholung kann POS-tec die Gegenstände auf Kosten des Bestellers entsorgen.
  14. Datenschutz

    1. Beide Parteien setzen nur auf das Datengeheimnis verpflichtete Mitarbeiter ein.
    2. Datenverarbeitung erfolgt als Auftragsdatenverarbeitung; der Besteller ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich.
  15. Schlussbestimmungen

    1. Übertragung von Rechten und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung.
    2. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von POS-tec.
    3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen.
    4. Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.